Darf die Schweiz Menschen hinrichten, um ein Verbrechen zu bestrafen? In den USA, China und vielen arabischen Ländern ist die Todesstrafe noch immer erlaubt. Menschenrechtsorganisationen setzen sich seit Jahrzehnten für ihre weltweile Abschaffung ein.
Nein, in der Schweiz dürfen keine Menschen mehr hingerichtet werden. Dies ist seit dem Jahr 1940 so. Einige Vorteile der Todesstrafe wären: Junge Menschen würden abgeschreckt, ein schlimmes Verbrechen zu begehen. Es wäre wie ein unausgesprochenes Gesetz, keine Straftat zu begehen. Ausserdem wären die schlimmsten Verbrecher für immer weg. Sie könnten nie mehr jemandem schaden. Auch den Strafanstalten würde es helfen: keine Überlastungen der Zellen, keine/wenige Ausbruchversuche und Wärter würden nicht sterben beim Versuch die Innsassen aufzuhalten. Einer der Nachteile ist, das unschuldige Menschen sterben könnten. Dies wäre im Gegensatz zu einer «normalen» Strafe nicht rückgängig zu machen. Eine andere Frage ist: Wie würde die Bevölkerung reagieren, wenn jemand unschuldiges stirbt? Es kann zu Aufständen führen und im schlimmsten Fall gäbe es vielleicht einen Bürgerkrieg. Ausserdem welche Richtlinien wären angemessen? Ab wann darf ein Mensch exekutiert werden? Alles Fragen die zuerst abgeklärt werden müssten. Das Schwierigste ist wahrscheinlich, eine Person zu finden die das Gift verabreicht oder den elektrischen Stuhl in betätigt. Diese Person müsste mit den Schuldgefühlen zurechtkommen einen Menschen getötet zu haben, vielleicht auch einen Unschuldigen. Die Frage ist auch noch: Sollte man Gleiches mit Gleichem Vergelten? Meiner Meinung nach ist es gut, dass die Todesstrafe abgeschafft wurde und sie sollte auch nie wieder eingeführt werden. Denn der Spruch: «Wie du mir, so ich dir», bringt absolut nichts. Es würde nie ein Ende nehmen und genau deshalb bin ich überzeugt, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe definitiv keine gute Idee ist.
10 Kommentare
SO
19/3/2020 14:38:18
Ich glaube zwar auch, dass Fehlentscheidungen zu eventuellen Aufständen führen könnten, aber ich denke einen Bürgerkrieg würde es deswegen nicht gerade geben. schliesslich können Kantone nicht ohne Einverständnis des Bundes einfach Krieg führen. Wenn dann könnte ich mir höchstens vorstellen, dass sich Familienangehörig irgenwie rächen möchten und dann vielleicht Gewalt anwenden.
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ZM
20/3/2020 09:53:35
Ich bin dort auch vom aller aller schlimmsten Fall ausgegangen. Ich denke natürlich nicht das bei jeder falschen Entscheidung ein Bürgerkrieg ausbricht. Aber wenn dann plötzlich der beliebteste Mensch im Land unschuldig hingerichtet wird? Man muss meiner Meinung nach immer alle Möglichkeiten miteinbeziehen.
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GP
19/3/2020 14:38:45
Ich denke auch das die jugendlichen dann weniger Verbrechen begehen wenn es eine Todesstrafe gäbe. Ich denke aber nicht das wenn ein unschuldiger getötet wird dadurch ein Bürgerkrieg ausbricht.
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ZM
20/3/2020 09:55:43
Wie ich schon im anderen Kommentar gesagt habe, finde ich man muss immer alle Möglichkeiten miteinbeziehen!
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JR
19/3/2020 14:52:01
Aber hat es eine Person die eine andere oder vielleicht mehrere andere Personen mit Absicht umgebracht hat die hat ein Leben auf dieser Erde noch verdient?
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ZM
20/3/2020 10:01:43
Das ist eine sehr gute Frage! Aber haben wir Menschen dann das Recht diese Person hinzurichten? Das macht uns ja dann irgendwie auch zu einem Mörder. Und ich finde sein ganzes Leben lang eigesperrt zu sein ist schlimmer als zu sterben.
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RM
19/3/2020 15:24:19
Es ist einbisschen fraglich, ob ein Wärter immer stirbt wenn ein Straftäter ausbrechen will. Im Normalfall geht nicht nur ein Wärter hin, wenn jemand ausbrechen will, sondern mehrere und woher sollte ein Straftäter der in einem Gefängnis lebt eine Waffe haben, mit der er einen Menschen umbringen kann?
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ZM
20/3/2020 10:05:11
Deine Frage ist berechtigt! Aber die Möglichkeit besteht immer das ein Wärter stirbt! Vielleicht auch nur durch einen sehr starken Schlag auf den Koft oder die Luftröhre. Ausserdem gehe ich hier auch vom schlimmsten Fall aus.
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S. Knecht
24/3/2020 06:48:18
Etwas zum Nachdenken:
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Ja, das ist ein guter Einwand. Aber Ihre Aussage ist unvollständig.
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